Strafbefehl wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall

04.05.2017

WICKEDE (RUHR) / WERL. Einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 10 Euro erließ Richterin Patricia Suttrop am heutigen Donnerstag (4. Mai 2017) in Abwesenheit gegen einen inzwischen in Hückelhoven wohnenden Mann.

Der Angeklagte selbst war der Ladung zu der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Werl nicht gefolgt. – Lediglich ein vom Gericht bestellter Dolmetscher saß vergebens alleine auf der „Anklagebank“, da der vermeintliche Straftäter nicht erschienen war.

Die Arnsberger Staatsanwaltschaft hatte den Beschuldigten am 4. Januar 2017 wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall angeklagt. Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten im Zeitraum zwischen dem 2. und 4. Januar 2015 in einen verschlossenen Holzschuppen an der Hauptstraße in Wickede eingedrungen zu sein. Dort soll er anschließend Leergut, Getränke und Süßigkeiten im Wert von rund 100 Euro gestohlen haben. Zudem soll er auch noch Textilien von einer Wäscheleine entwendet haben.

Der vermeintliche Straftäter kann noch bis zu vierzehn Tage nach Zustellung des Strafbefehls einen Einspruch gegen diesen erheben und so eine neue Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Werl erwirken.

ANDREAS DUNKER und CARINA WESTERWELLE für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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